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Strecken angeben
Wenn Sie eine Streckenangabe machen müssen, wie etwa “Auf der Strecke von Essen nach Köln geriet er in einen Stau” wird folgende Schreibweise benutzt:
Auf der Strecke Essen − Köln geriet er in einen Stau.
Dabei ist zu beachten, dass der Strich (−) eigentlich ein Gedankenstrich ist und nur über die Sonderzeichen zu bekommen ist. Der Gedankenstrich ist etwas länger, als der Bindestrich der Tastatur. Alternativ können Sie den normalen Bindestrich benutzen.
E-Mail-Adresse in Briefen
Das Internet ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Auch in den meisten Büros geht ohne Internet und E-Mail nichts mehr. Die richtige Schreibweise von E-Mail-Adressen sieht folgendermaßen aus:
E-Mail: melanie.mustermann@mustermann.de
In einer E-Mail-Adresse wird grundsätzlich alles klein geschrieben. Die korrekte Schreibweise ist “E-Mail”.
Auf einem Briefbogen kann die Platzierung der E-Mail in einem Informationsblock so aussehen:
Ansprechpartner: Melanie Mustermann
Telefon: 0201 12345-67
Fax: 0201 12345-68
E-Mail: melanie.mustermann@mustermann.de
Datum: 12. Dezember 2008
Briefe, in denen keine E-Mail-Adresse angegeben wird, sind heute schlichtweg veraltet. Für den Leser sollte die E-Mail-Adresse schnell und einfach zu finden sein.
Telex-, Fax- und Telefonnummern
Bis 2001 wurden Fax- und Telefonnummern noch zweistellig gegliedert und mit Schrägstrichen, Klammern etc. getrennt (Beispiel: 0201/12 34 56). Mit Inkrafttreten der neuen DIN 5008 ist diese Regelung überholt und daher falsch.
Fax- und auch Telefonnummern werden nicht mehr zweistellig von rechts gegliedert, ebenso entfällt eine Trennung durch Schrägstriche usw. Die Vorwahl wird durch einen Leerschritt von der restlichen Nummer getrennt. Durchwahlen dürfen noch durch einen Bindestrich von der restlichen Nummer abgesetzt werden. Es steht kein Leerschritt vor oder nach dem Bindestrich.
Richtig ist folgende Schreibweise:
0201 123456 oder
0201 123456-00 oder
+49 201 123456-00
Auch Telexnummern werden nicht gegliedert.
Das Komma bei “und” und “oder”
Nach der alten Rechtschreibung galt die Regelung vor “und” oder “oder” gehört kein Komma.
Hiervon gab es allerdings eine Abweichung: Wenn zwei Hauptsätzen durch ”und” oder “oder” verbunden waren, gehörte zwingend ein Komma dazwischen. (Beispiel: Nina spielte mit ihren Puppen, und Britney schaute sich ein Buch an.) Da diese Regelung zu kompliziert war, wurde das Komma weitgehend freigegeben.
Somit ist es dem Ermessen des Schreibers überlassen ob er:
Nina spielte mit ihren Puppen und Britney schaute sich ein Buch an oder
Nina spielte mit ihren Puppen, und Britney schaute sich ein Buch an schreiben möchte.
Es ändert sich jedoch nichts daran, dass auch vor “und” oder “oder” ein Komma gesetzt werden muss, um einen Nebensatz oder einen Einschub zu beenden.
Beispiel:
Meine Schwester, eine tolle Reiterin, und ihr Mann haben kürzlich ein Pferd gekauft. Er sagte, dass er sich morgen entscheiden wird, und verabschiedete sich.
Apostroph
Nach der DIN 5008 können ausgelassene Buchstaben durch ein Apostroph ersetzt werden.
Hierbei ist zu beachten, dass der Apostroph nicht verwendet werden darf um einen Artikel und eine Präposition zu verschmelzen (Beispiel: Sie ging in’s Bett, Danke für’s Heimbringen).
Richtig wäre:
Sie ging ins Bett
Danke fürs Heimbringen
Mit der neuen Rechtschreibung wurden auch folgende Schreibweisen erlaubt:
Sabine’s Büroservice
Lieschen’s Kräuterladen
Beim Plural darf kein Apostroph gesetzt werden. (Nicht LKW’s sondern LKWs).


