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Apostroph

Nach der DIN 5008 können ausgelassene Buchstaben durch ein Apostroph ersetzt werden.

Hierbei ist zu beachten, dass der Apostroph nicht verwendet werden darf um einen Artikel und eine Präposition zu verschmelzen (Beispiel: Sie ging in’s Bett, Danke für’s Heimbringen).

Richtig wäre:

Sie ging ins Bett
Danke fürs Heimbringen

Mit der neuen Rechtschreibung wurden auch folgende Schreibweisen erlaubt:

Sabine’s Büroservice
Lieschen’s Kräuterladen

Beim Plural darf kein Apostroph gesetzt werden. (Nicht LKW’s sondern LKWs).

Die Texterin

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Sabine Schönberg
Freie Texterin

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